So wird eingereicht

Um eine Erstattung von frankierten Beträgen durchführen zu können, muss der DP AG die komplette Sendung (ohne Inhalt) vorgelegt werden. Nur so ist erkennbar, dass die Sendung nicht bereits durch uns transportiert worden ist.

Erstattung nur in einem begrenzten Zeitraum

Grundsätzlich ist gemäß AGB Frankiermaschinen (Ziff. 9 Abs. 3 AGB Frankiermaschinen) eine Erstattung von Frankiervermerken, die nicht zum Postversand genutzt wurden, längstens für die Dauer von einem Jahr möglich. Eine Erstattung von frankierten Belegen ist abhängig von dem konkreten Frankierdatum. Die Einreichungsfrist endet immer am 31.12. des auf dem im Frankiervermerk darauffolgenden Jahres. Zum Beispiel: Frankierdatum 31.05.2017. Erstattungsdatum 31.12.2018. Eine Erstattung nach dem Ablaufdatum ist nicht möglich.

Kostenpflichtiger Versand des Erstattungsformulars

Die Deutsche Post erbringt mit dem Transport des Erstattungsauftrag und der Erstattungsbelege für den Kunden eine Beförderungsleistung, die kostenpflichtig ist. Auch die Zusendung eines Erstattungsauftrags muss deshalb ordnungsgemäß frankiert werden. Im Falle einer Zurechnung des entsprechenden Portobetrags im Erstattungsauftrag wird dieser vom Erstattungsbetrag abgezogen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Hinweisblatt zur Erstattung von falsch frankierten Beträgen.

Das Formular zur Erstattung frankierter Beträge steht Ihnen als ausfüllbare PDF-Datei zur Verfügung.

Bitte senden Sie den Auftrag und die Belege an die folgende Anschrift:

Deutsche Post AG
Kundenservice
Erstattungen
Wismarschestr. 300a
19055 Schwerin

Noch Fragen?

Bitte wenden Sie sich an unseren Geschäftskundenservice unter Tel-Nr. 0228 4333112

Montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr, samstags von 8 bis 14 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen).